Aufführungsrecht

Aufführungsrecht für Schulen, Musikschulen, Kinderchöre und andere Nicht-Profi-Theater: • Bei einer szenischen Musical-Aufführung gilt das „Große Recht“, das heißt: Eine Genehmigung der GEMA für Musiktheater-Aufführungen ist nicht nötig, eine Abrechnung über die GEMA nicht möglich. • Sie erhalten das Aufführungsrecht für das Musical vom Verlag bzw Urheber. • Dieses bekommen Sie für „Schneewittchen und die (7) 8 Zwerge- alles, außer gewöhnlich“ unbürokratisch und ohne weitere Gebühren – durch den Erwerb des vollständigen Notensatzes mit Text. • Die Genehmigung gilt nur dann als erteilt, sobald Ihnen die schriftliche Bestätigung des Urhebers Lisa Huth über das erteilte Aufführungsrecht vorliegt. Für Aufführungen ohne vorherige Aufführungsgenehmigung beträgt die Aufführungsgebühr das Doppelte des angezeigten Betrages.

• Als Gratiszugabe erhalten Sie das Werbeplakat als PDF mit dem Titelbild zur Unterstützung Ihrer Werbung, sowie eine PDF für die Eintrittskarten.

Umfang der erworbenen Rechte

1. Das Aufführungsrecht wird jeweils erteilt für szenische Aufführungen, d.h. vor externem Publikum (z.B. Eltern, Verwandte und andere Besucher) bei theatermäßiger Vorstellung (Handlung wird in Gesten und Bewegungen dargestellt, mit Dialogen etc.).

2. Das Aufführungsrecht gilt für einen Aufführungszyklus, d.h. für bis zu drei Aufführungen, die von derselben Gruppe/Chor/Klasse in derselben Besetzung gespielt werden.

3. Kommt es zu weiteren Aufführungen des Stückes (z.B. in späteren Jahren) oder führt eine andere Gruppe/Chor/Klasse dieses mit denselben (weiterverkauften, verschenkten oder verliehenen) Noten auf, wird eine gesonderte Aufführungsgebühr fällig. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit dem Urheber Lisa Huth auf. Es wird dann eine Rest-/Mindest-Vergütung zur Erlangung des Aufführungsrechtes vereinbart.

4. Gerne können Sie die Aufführung des Musicals filmen. Bitte bedenken Sie dabei jedoch, dass alle hergestellten Kopien einer CD/DVD, auch wenn sie nur unter den Eltern verteilt werden, der GEMA zu melden sind. Bei nicht szenischen (konzertanten) Aufführungen (z.B. als Kantate) ist die GEMA zuständig, bitte melden.